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Abzugsfähigkeit von Spenden optimieren

<!--:de-->Abzugsfähigkeit von Spenden optimieren<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Damit für das Jahr 2014 der steuerlich optimale Spenden-Höchstbetrag ermittelt werden kann, ist es ratsam, noch vor Jahresende eine Vorschaurechnung zu erstellen. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Empfänger der Spenden ausdrücklich im Gesetz genannt wird (wie etwa Universitäten oder bestimmte Museen) oder zum Zeitpunkt der Spende in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufscheint. Sie sind in Höhe von 10 % des laufenden Gewinns als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder in Höhe von 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermtigen geleistet) abzugsfähig.

Damit für das Jahr 2014 der steuerlich optimale Spenden-Höchstbetrag ermittelt werden kann, ist es ratsam, noch vor Jahresende eine Vorschaurechnung zu erstellen. Folgendes sollte im Zusammenhang rnit der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden beachtet werden:

  • Für den betrieblichen Bereich gilt, dass für die Berechnung des Spenden-Höchstbetrages der Gewinn vor Abzug des Gewinnfreibetrages maßgeblich ist. Die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrages stellt wiederum der Jahresgewinn nach Abzug der tatsächlich bezahlten Spenden dar.

Ein Beispiel:

Steuerlicher Gewinn vor Spenden und Gewinnfreibetrag € 120.000
Höchstausmaß für abzugsfähige Spenden (10 %) €  -12.000
Gewinn nach Spenden € 108.000
Abzgl. Gewinnfreibetrag 13 % (sofern lnvestitionen ausreichend) €  -14.040
Steuerlicher Gewinn nach Spenden und Gewinnfreibetrag €   93.960

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  • Seit dem 1. 1. 2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages auf den Gewinn bzw. den Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres Bezug zu nehmen.
  • Bei Aufforderung durch das Finanzamt sind steuerlich geltend gemachte Spendenbeträge belegmäßig nachzuweisen. Der Spendenempfänger muss auf Verlangen des
    Spenders eine Spendenbestätigung ausstellen.

Der Beleg hat jedenfalls zu enthalten:

  • Name und Registrierungsnummer der spendenempfangenden Einrichtung
  • Name und Anschrift des Spenders
  • Spendenbetrag
  • Zahlungsdatum

Aus Sicht des Spenders ist es daher empfehlenswert, eine solche Spendenbestätigung ausdrücklich anzufordern, da diese nicht unaufgefordert übermittelt wird.

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mag. renate otti