Zum Inhalt springen

[:de]Baubranche: 2017[:]

[:de]Baubranche: 2017[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Ab 1.1.2017 gilt eine neue Haftungsbestimmung für Lohn- und Sozialdumping speziell für den Baubereich. Die Haftung umfasst Entgeltansprüche, sofern es sich um Mindestansprüche (nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) handelt, sowie BUAG-Zuschläge, nicht aber Sozialversicherungsbeiträge.

Arbeitnehmer können dabei den Auftraggeber in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob dieser Auftraggeber ein Generalunternehmer, ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Privatkunde ist.

Die Haftung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:

  • Jeder Auftraggeber haftet hinsichtlich der bei seinem direkten Auftragnehmer beschäftigten Arbeitnehmer.
  • Die Haftung tritt nur ein, wenn der Arbeitnehmer aus dem Ausland entsandt ist.
  • Die Haftung ist beschränkt auf jene Fälle, in denen der Arbeitnehmer Bauarbeiten erbringt.
  • Die Haftung ist aber – im Gegensatz zu vergleichbaren Haftungsbestimmungen – an die Einhaltung von Fristen gebunden.

Der Arbeitnehmer muss

  • innerhalb von acht Wochen der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) mitteilen, dass er unbefriedigte Entgeltansprüche hat (das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis gar nicht dem BUAG unterliegt) und
  • diese Ansprüche innerhalb von neun Monaten gerichtlich geltend machen.

Zu Dokumentationszwecken wird die BUAK einbezogen, aber auch, um den Auftraggeber darüber zu informieren, dass ein Haftungsfall gemeldet wurde. Der Auftraggeber kann somit Zahlungen an den Auftragnehmer zurückhalten, um damit die Ansprüche des Arbeitnehmers befriedigen zu können.

Um eine etwaige Haftung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der Arbeitnehmer mit österreichischem Arbeitsvertragsstatut (also keine Entsandten) einsetzt. Da die Haftung nur die Arbeitnehmer des eigenen (direkten) Auftragnehmers betrifft, kann sie dadurch ausgeschlossen werden.

[Termin]

Image © ccfoto – fotolia.com [:]

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
mag. renate otti