Zum Inhalt springen

[:de]Betragsgrenze für Kleinbetrags-Rechnung[:]

[:de]Betragsgrenze für Kleinbetrags-Rechnung[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Bislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht.

Die Ausstellung von Kleinbetragsrechungen ist für Unternehmer mit geringem Aufwand verbunden, da einige Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sein müssen. Als Vereinfachung zu Rechnungen mit höheren Beträgen können bestimmte Angaben entfallen.

Folgende Angaben können bei Kleinbetragsrechnungen entfallen

  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • der gesondert ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag
  • die UID-Nummer des leistenden Unternehmers
  • die fortlaufende Rechnungsnummer
  • bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über € 10.000 (inkl. USt) zusätzlich die UID-Nummer des rechnungsempfangenden Unternehmers

[well]Tipp: Da Kleinbetragsrechnungen oftmals bar bezahlt werden, empfiehlt es sich, bereits vor der Bezahlung einen Blick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung zu machen, da bei Barzahlung eine spätere Korrektur nur schwer möglich ist. Außerdem dürfen Rechnungen im Falle eines formellen Mangels (z. B. falscher Steuersatz) nur vom Rechnungsaussteller korrigiert werden.[/well]

Image © Andrey Popov – Fotolia.com[:]

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
mag. renate otti