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[:de]Details zur Registrierkassenpflicht[:]

[:de]Details zur Registrierkassenpflicht[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Ab 1. 1. 2017 muss die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifikat, digitale Signatur und Lesegerät) versehen sein. Die diesbezüglichen Anforderungen werden vermutlich erst Anfang 2016 vorliegen, sodass vor dem Kauf überprüft werden sollte, ob die Registrierkasse nachrüstbar ist. Die Anschaffung wird mit € 200 gefördert. Auch eine Sofortabschreibung der Anschaffungskosten ist möglich. Falls die Kasse ausfällt, müssen händische Belege ausgestellt werden. Danach muss eine Nacherfassung mittels der Registrierkasse erfolgen. Bei Ausfällen von mehr als 48 Stunden muss eine Meldung an das Finanzamt erfolgen.

siehe auch Registrierkassenpflicht für Unternehmer

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Image © Black Jack at fotolia.com – siehe Legal Information

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mag. renate otti