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[:de]Paket zur Stärkung von Start-ups[:]

[:de]Paket zur Stärkung von Start-ups[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Innovative Geschäftsideen von jungen Unternehmen will die Regierung mit einem Maßnahmenpaket zur Förderung von Start-ups in Österreich unterstützen. Ein entsprechendes Gesetz dazu wurde allerdings noch nicht beschlossen.

Patentscheck für Start-ups

Start-ups erhalten eine Gutschrift von € 10.000 für Leistungen der Patentämter. Es können damit Leistungen bezahlt werden, wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz möglich ist, Beratung zur besten Schutzstrategie sowie Patentierungskosten und Vertretungskosten für österreichische und internationale Patentanmeldungen.

Provisional Application nach US-Vorbild

Start-ups können beim Patentamt Ideen hinterlegen, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen. Damit haben sie einen amtlichen Nachweis, dass die Innovation zu einem bestimmten Zeitpunkt gemacht wurde.

Risikokapitalprämie

Mithilfe des Programmes werden Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben, gefördert. Unterstützt sollen kumulierte Investitionsbeträge bis max. € 250.000 pro Jahr werden, wobei max. 20 % des Beteiligungsbetrags an Investoren rückerstattet werden.

Lohnnebenkosten

Die Förderung soll in Höhe der Dienstgeberbeiträge der Lohnnebenkosten für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre erfolgen. Im ersten Jahr werden die vollen 100 % der Dienstgeberbeiträge ersetzt, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3.

Scheinpraktika

Praktika rechtfertigen eine geringere Entlohnung als bei ausgebildeten Arbeitnehmern, jedoch sollen die Rahmenbedingungen sowie Ausbildungsinhalte in Kollektiverträgen geregelt werden.

E-Government/Gründungserleichterung „One-Stop-Shop Gründungsprozess“

Im Sinne des Bürokratieabbaus, der Verfahrensbeschleunigung und der Stärkung des e-Governments wird ein One-Stop-Shop für sämtliche Interaktionen mit Behörden im Gründungsprozess sowie eine Verlinkung von Behörden und Registern geschaffen.

Ansiedlungsoffensive

Einführung eines Start-up-Visums im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte. Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr.

Förderungen

Förderpilot: Informationen über Förderangebote siehe http://www.foerderpilot.at. 24h-Quickcheck bei Förderanfragen der Forschungsförderungsgesellschaft FFG und des Austria Wirtschaftsservice aws: Vorabeinschätzung des Vorliegens der Förderkriterien; Neudotierung des aws Business Angel Fonds; Erhöhung des aws-Garantievolumens um € 100 Millionen etc.

[Termin]

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mag. renate otti