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[:de]Pauschales Entgelt in Hotellerie und Gastronomie[:]

[:de]Pauschales Entgelt in Hotellerie und Gastronomie[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Die Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen hat zur Folge, dass zur Ermittlung der Umsatzsteuer das pauschale Entgelt auf die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen ist.

Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (in Hotels bzw. Gaststätten sowie Privatzimmervermietung) samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (Beleuchtung, Beheizung, Bedienung) unterliegt neuerdings dem
erhöhten Steuersatz von 13 %. Weiterhin ist ein USt-Satz von 10% auf die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzuwenden, auch wenn der Preis im Beherbergungsentgelt enthalten ist (Pauschalentgelt) sowie  auf Restaurationsumsätze (z.B. Speisen im Rahmen einer Halbpension). Deshalb muss zur Ermittlung der Umsatzsteuer künftig anhand einer geeigneten Methode eine Aufteilung erfolgen. Dafür sieht die Finanz zwei Varianten vor:

Variante 1: Bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen

Aufteilung im Verhältnis der aktuellen Einzelverkaufspreise
Beispiel: Preis der reinen Beherbergung € 90 (netto); Preis Halbpension € 120 (netto)
Lösung: Die Differenz zwischen dem Preis für die reine Beherbergung (13 %) und dem Preis der Halbpension von € 30 entspricht den Restaurationsleistungen (10 %). Die USt auf das pauschale Entgelt von € 120 beträgt daher insgesamt € 14,7.

Für die Aufteilung eines pauschalen Entgelts bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen kann vom Unternehmer alternativ auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw. bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgegriffen werden.

Beispiel: 2015 wurden pauschale Entgelte für Frühstücks- und Halbpension (Beherbergung und Verköstigung) verrechnet. Gleichzeitig wurde die Beherbergung auch ohne Verköstigung angeboten, der Einzelverkaufspreis für die Beherbergung ohne Verköstigung variierte zwischen € 60 (brutto) und € 90 (brutto).
Bei 541 Beherbergungsleistungen ohne Verköstigung betrug der Gesamtumsatz € 42.739 (brutto). Durchschnittlich ergibt sich ein Einzelverkaufspreis für die Beherbergung von € 79 (brutto). Dieser durchschnittliche Einzelverkaufspreis kann 2016 für die Aufteilung der pauschalen Entgelte herangezogen werden.

Variante 2: Bei Nichtvorliegen von Einzelverkaufspreisen

Aufteilung differenziert nach Preiskategorien, wobei vom Finanzministerium aufgrund von Erfahrungswerten bestimmte Prozentsätze festgesetzt wurden.

Inkrafttreten

Der 13 %ige Umsatzsteuersatz kommt für Beherbergungssätze ab 1. 5. 2016 zur Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt hat daher auch eine Aufteilung zwischen den einzelnen Teilleistungen zu erfolgen. Ein Umsatzsteuersatz von 10 % gilt jedoch weiterhin für jene Beherbergungsleistungen, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 erbracht wurden, wenn eine Buchung vor dem 1.9.2015 und eine An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 erfolgt ist.
[Termin]
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mag. renate otti