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STEUERBERATUNG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

STEUERBERATUNG

Sie brauchen einen Steuerexperten? Wir können Sie unterstützen durch

Aufbewahrung von Belegen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Aufbewahrung von Belegen

Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.

EU-Lieferungen an „Private“ Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

EU-Lieferungen an „Private“

Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.

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mag. renate otti