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[:de]Vorsteuerrückerstattung 2016: Welche Fristen sind zu beachten?[:en]VAT Recovery 2016: what are the deadlines?[:]

[:de]Vorsteuerrückerstattung 2016: Welche Fristen sind zu beachten?[:en]VAT Recovery 2016: what are the deadlines?[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben bis 30.09.2017 die Möglichkeit die Rückerstattung von Vorsteuern 2016 auf Ausgaben in einem anderen EU-Land zu beantragen.

Rückerstattungsanträge für das Jahr 2016 von Unternehmen aus Drittländern können sich die in Österreich angefallenen Vorsteuern bis 30.06.2017 mittels Antrag und unter Vorlage von Originalrechnungen rückerstatten lassen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einbringung des jeweiligen Vorsteuer-Rückerstattungsantrages.

[Termin][:en]EU-companies are able to apply for Input VAT Recovery 2016 for expenses in another EU-Country till 30th September 2017.

Companies outside EU are able to apply for VAT recovery in Austria till 30th June 2017 by presentation of original documents.

We would be pleased to assist you with Input VAT Recovery in Austria.
office@tax-austria.at

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mag. renate otti