USt-Option bei Gebäude-Vermietung
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche
Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche
Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.
Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.
Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
Neben den Bereichen Soforthilfe, Härtefallfonds, Corona Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen beinhaltet das Hilfspaket der Bundesregierung auch Steuerstundungen und Ratenzahlungen von zu entrichtenden Abgaben sowie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020.