Bislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht.
Die Ausstellung von Kleinbetragsrechungen ist für Unternehmer mit geringem Aufwand verbunden, da einige Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sein müssen. Als Vereinfachung zu Rechnungen mit höheren Beträgen können bestimmte Angaben...
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Betragsgrenze für Kleinbetrags-Rechnung
