Notarzttätigkeit als Liebhaberei?
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob die Tätigkeit als Notarzt eines bereits in Pension befindlichen Arztes Liebhaberei darstellt.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob die Tätigkeit als Notarzt eines bereits in Pension befindlichen Arztes Liebhaberei darstellt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass der Verkauf eines Kundenstocks eine sonstige Leistung und keine Lieferung ist. Das widerspricht der Ansicht der Finanz und kann umsatzsteuerliche Konsequenzen für den Veräußerer haben.
Seit 1.9.2019 haben Arbeitnehmer bei Katastropheneinsätzen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts. Arbeitgeber erhalten dafür eine Entschädigung vom Katastrophenfonds.
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.