Verlängerung der Verjährungsfrist gilt über den Tod hinaus
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Eine Pensionsabfindung kann mit dem begünstigten Steuersatz besteuert werden, wenn im Pensionsvertrag eine Option auf einmalige Kapitalabfindung vereinbart wurde.
Die Vermietung von Geschäftsräumen ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber per Option auf diese Befreiung verzichten und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt werden.
Werden Kapitalerträge auf einem ausländischen Wertpapierdepot vereinnahmt, muss der Privatanleger die Erträge im Nachhinein in seiner Steuererklärung anführen.