VwGH: Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied für ein weites Ausmaß der Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen anlässlich einer Prüfungshandlung
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied für ein weites Ausmaß der Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen anlässlich einer Prüfungshandlung
Viele Studenten und Schüler nützen die Ferienzeit, um Geld dazuzuverdienen oder ein Praktikum zu absolvieren. Für die jeweiligen Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung anzumelden sind.
Das Sommerfest ist für Unternehmen eine perfekte Gelegenheit, um die Beziehungen mit Geschäftspartnern zu stärken und mit ihnen gemeinsam auf das vergangene Halbjahr anzustoßen.
Sobald sich ein Betriebsprüfer des Finanzamtes angekündigt hat, werden viele Unternehmer nervös – meist zu Unrecht. Durch gute Vorbereitung kann man einer Außenprüfung gelassener entgegensehen.
Erleidet ein Unternehmer finanzielle Einbußen, weil sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert hat, können diese Einbußen als Betriebsausgaben steuerlich mindernd geltend gemacht werden.
Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, wie etwa ein Gebäude, welches für den Betrieb als auch für die privaten Wohnbedürfnisse genutzt wird, dürfen die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gebäude nur entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung steuermindernd geltend gemacht werden.
Aus steuerlicher Sicht ist bei der Gästebeherbergung auf einem Bauernhof insbesondere zu prüfen, ob aufgrund der Art und des Umfangs der Beherbergung die daraus erzielten Einkünfte noch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft liegen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen oder bereits den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs wird im Falle einer Verschmelzung kein neues Mietverhältnis begründet. Ob dieses Erkenntnis auch auf die Übertragung von Gesellschaftsvermögen auf den letzten verbliebenen Gesellschafter oder die Erbfolge anwendbar ist, bleibt abzuwarten.
Hat jemand mehrere Wohnsitze, ist der Hauptwohnsitz jener, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der melderechtlichen Hauptwohnsitz-Meldung kommt in diesem Zusammenhang bloß Indizwirkung zu.
Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können.