Umsatzsteuer
Der Ankauf und der Verkauf von Bitcoins und Kryptowährungen/virtuelle Währungen gegen konventionelle Währungen ist, wie die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, unecht umsatzsteuerbefreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Rs C-264/15 Hedqvist vom 22.10.2015 hervor.
Inwieweit der Umtausch von einer virtuellen Währung in eine andere auch umsatzsteuerfrei ist, ist derzeit noch unklar. Da es sich bei den virtuellen Währungen nach der derzeitigen Rechtslage in der EU um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, kommt die Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze und die Vermittlung von gesetzlichen Zahlungsmittel nicht zur Anwendung.
Einkommensteuer
Die Behandlung der Einkünfte aus Bitcoins und anderen Kryptowährungen in Österreich hängt von dem zugrunde liegenden Geschäft ab. Die Erträge sind nach der derzeitigen Rechtslage (Stand: 2017) entweder
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb: gewerbsmäßiger Handel mit virtuellen Währungen; Voller Einkommensteuer-Satz (bis 55%),
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: virtuelle Währung ist zinsbringend/wertsteigernd veranlagt; 27,5% besonderer Steuersatz oder
- Spekulationsgeschäfte: privater Verkauf von virtuellem Währungen;
- bis 1 Jahr Behaltefrist: voller Einkommensteuersatz abzüglich Euro 440 Steuerfreibetrag,
- mehr als 1 Jahr Behaltedauer: steuerfrei
Ich berate Sie gerne, kontaktieren Sie mich unter otti@tax-austria.at oder
[Termin]
Haftungsausschluss: Die Autorin übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Korrektheit des Inhaltes der Seite. Die steuerliche Situation ist anhand der jeweils konkreten Gegebenheiten zu prüfen und zu beurteilen. Der Inhalt der Seite ist lediglich eine schematische Darstellung.
Image © makaule – Fotolia.com