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[:de] BMF-Info zu Lohnsteuerabzug ohne inländische Betriebstätte ab 2020 [:]

[:de] BMF-Info zu Lohnsteuerabzug ohne inländische Betriebstätte ab 2020 [:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Das BMF stellt klar, dass die Einkommensteuer des unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers durch einen ausländischen Arbeitgeber nur dann durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) zu erheben ist, wenn die Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird und Österreich das Besteuerungsrecht nach zwischenstaatlichem Steuerrecht zusteht.

BMF-Info vom 26.11.2019, BMF-010222/0074-IV/7/2019[:]

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mag. renate otti