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Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.

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