Corona-Virus: Erleichterungen bei der steuerlichen Außenprüfung
Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
Arbeitgeber können von Arbeitnehmern den Abbau von Urlaub und Zeitausgleich einseitig verlangen, wenn sie von Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen betroffen sind.
Laut dem Finanzminister werden Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei gestellt.
Unterbrechung des Dienstverhältnisses als Folge von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 schaden der vereinbarten Altersteilzeit nicht.