Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verlängert
Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre