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Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung ab 1.1.2020 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung ab 1.1.2020

Im Zeitalter der Digitalisierung soll auch die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmern weiter ausgebaut werden. Unternehmer sind – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – mit 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen

Beim Verkauf von Grundstücken ist aus steuerlicher Sicht relevant, ob „private Grundstücksveräußerungen“ vorliegen, auf die die 30%ige Immo-ESt anzuwenden ist, oder ob gewerbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55%igen Einkommensteuertarif zu besteuern sind.

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mag. renate otti