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Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes

Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.

Private Nutzung von Betriebsvermögen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Private Nutzung von Betriebsvermögen

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