Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Das im Entwurf vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 widmet sich der Bekämpfung von Scheinrechnungen und Scheinunternehmen. Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten.
Das im Entwurf vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 widmet sich der Bekämpfung von Scheinrechnungen und Scheinunternehmen. Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich in einem Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Veräußerungsgeschäft und somit ein steuerbarer Vorgang ist.
Für nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützte Sanierungsmaßnahmen wurde eine beschleunigte Absetzbarkeit sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Wohnneubauten geschaffen. Diese ist an das Erfüllen des „Gebäudestandard Bronze“ geknüpft.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen an einen faktischen „Machthaber“, der jedoch keine Gesellschafterstellung innehat, der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.
Wird ein Firmenfahrzeug lediglich für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort privat verwendet, ist es von Bedeutung, ob das KFZ ein Spezialfahrzeug darstellt oder nicht.
Verantwortliche Organe eines Vereins haben auch allfällige Meldepflichten nach dem WiEReG zu beachten. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann zu massiven Nachteilen für den Verein führen.
In Österreich stehen aktuell zahlreiche Klein- und Mittelunternehmen (KMU) vor der Unternehmensnachfolge. Unternehmensübertragungen können nicht nur intern zu Umgestaltungen führen, sondern sind auch mit komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen verbunden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst über die begünstigte Besteuerung von Vergütungen für Diensterfindungen zu entscheiden. Es wurde beurteilt, ob eine gewinnabhängige Erfolgsprämie teilweise dem Hälftesteuersatz unterliegt.
Die bisherigen Betrachtungszeiträume bei Liebhaberei wurden sowohl für kleine als auch für große Vermietung um jeweils 5 Jahre verlängert.
Insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen und potenzielle zukünftige Gesetzesänderungen sollte eine genaue Differenzierung für Spenden aus dem Betriebsvermögen vorgenommen werden, um die Umsatzsteuerpflicht beurteilen zu können.