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Neue Berechnung der Kammerumlage 1: Klarstellung zu betrieblichen PKWs Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Neue Berechnung der Kammerumlage 1: Klarstellung zu betrieblichen PKWs

Durch die Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes kam es zu einer Neuregelung der Kammerumlage 1 (KU 1). Seit 1.1.2019 ist die Umsatzsteuer auf Investitionen in das ertragssteuerliche Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage der Kammerumlage 1 (KU 1) in Abzug zu bringen.

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