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Kapitalerträge von ausländischen Depots Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kapitalerträge von ausländischen Depots

Werden Kapitalerträge auf einem ausländischen Wertpapierdepot vereinnahmt, muss der Privatanleger die Erträge im Nachhinein in seiner Steuererklärung anführen.

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