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Liebhaberei bei Vermietung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Liebhaberei bei Vermietung

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der “Liebhaberei” und sind steuerlich unbeachtlich.

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mag. renate otti