Zum Inhalt springen

News

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular “ZS-BB1” inklusive Anlage “ZS-BB1a” zu stellen.

[:de]ACHTUNG Umsatzsteuer! Verkauf von Waren durch EU-Aussteller/Nicht-EU-Aussteller auf österreichischen Messen [:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]ACHTUNG Umsatzsteuer! Verkauf von Waren durch EU-Aussteller/Nicht-EU-Aussteller auf österreichischen Messen [:]

[:de]Verkauft ein ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte (Messestand ist keine Betriebsstätte) Waren egal welcher Art auf österreichischem Staatsgebiet, so ist dieser Verkauf in Österreich der Umsatzsteuer zu unterwerfen, da… [:de]ACHTUNG Umsatzsteuer! Verkauf von Waren durch EU-Aussteller/Nicht-EU-Aussteller auf österreichischen Messen [:]

Abzugsfähigkeit von Werbungskosten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abzugsfähigkeit von Werbungskosten

Ob bestimmte Werbungskosten zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen notwendig sind oder bloß Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Finanz.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
mag. renate otti