Neuerungen bei Dienstzetteln
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstzettel eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstzettel eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.
Das Bundesfinanzgericht hat zwar die Anwendung der Gebührenbefreiung auf Hotelpachtverträge bejaht, das Finanzamt hat dagegen aber Amtsrevision erhoben. Bei noch nicht vergebührten Hotelpachtverträgen sollte daher eine Gebührenanzeige in Betracht gezogen werden.
Das Finanzministerium hat häufig gestellte Fragen zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen“ beantwortet.
Der Begriff des faktischen Geschäftsführers ist nicht definiert, wurde aber durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Er kommt daher, dass dem formell bestellten Geschäftsführer nicht immer die tatsächliche Handhabung und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens zukommt.
Ende 2023 wurde vom Nationalrat das Start-Up-Förderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde eine Begünstigung für die Beteiligung von Dienstnehmern speziell an Start-Ups geschaffen. Die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen soll einerseits die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen fördern und andererseits hochqualifiziertes Personal angemessen vergüten.
Der Nationalrat hat große Teile des von der Regierung vorgestellten Bau- und Wohnpakets beschlossen. Ziel des Pakets ist eine Förderung des Wohnbaus und eine Erhöhung der Eigentumsquote.
Mit 1.1.2024 wurde nicht nur die Flexible Kapitalgesellschaft als neue Form der Kapitalgesellschaft eingeführt, sondern auch Änderungen am Mindeststammkapital der „klassischen“ GmbH und dem Körperschaftsteuersatz vorgenommen. Diese Neuerungen wirken sich auch auf die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer (MiKöSt) aus.
Sollten Sie eine Sponsorzahlung in Erwägung ziehen, achten Sie auf die betriebliche Veranlassung. Der Leistung muss ein eindeutiger Werbewert gegenüberstehen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im Rahmen einer Liebhabereiprüfung die Frage zu klären, ob es sich beim Führen einer Arztpraxis und der Tätigkeit für den Ärztefunkdienst um einen einheitlichen Betrieb handelte.
Es ist für die Kleinunternehmerpauschalierung unschädlich, wenn die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung deswegen nicht anwendbar ist, weil ihr eine speziellere unechte Umsatzsteuerbefreiung vorgeht.