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Immo-ESt und Hauptwohnsitzbefreiung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Immo-ESt und Hauptwohnsitzbefreiung

Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Veräußerer während eines Teils der fünfjährigen Frist nicht Wohnungseigentümer war, sofern er innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre den Hauptwohnsitz in der Wohnung hatte und diesen aufgibt.

Liebhaberei bei Vermietung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Liebhaberei bei Vermietung

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.

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