Spendensammelvereine können abgabenrechtlich begünstigt sein
Schon seit 2016 können bis dahin nicht begünstige Spendensammelvereine als abgabenrechtlich begünstigt gelten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Schon seit 2016 können bis dahin nicht begünstige Spendensammelvereine als abgabenrechtlich begünstigt gelten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Vor dem Betriebsverkauf sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass eine an einen Rechtsanwalt nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters bezahlte Abfindung der Zusatzpension von der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer unter die begünstigte Besteuerung fällt.