Rückvergütung der NoVA – Voraussetzung und Berechtigte
Unter gewissen Umständen kann eine Rückvergütung der NoVA innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Unter gewissen Umständen kann eine Rückvergütung der NoVA innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Das Bundesfinanzgericht hat ein Urteil zur Hauptwohnsitzbefreiung von der Immobilienertragsteuer gefällt
Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen