Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.
Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
Die teils automatische jährliche Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) resultiert daraus, dass der CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs
maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Abgabe ist.
Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter
anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell
vor.
Am 20. 11. 2020 wurde der Initiativantrag „COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)“ im Parlament eingebracht. Darin enthalten sind unter anderem die folgenden Bestimmungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Großbritannien nach dem Brexit: Ab 1.…
The European Commission has published an Inception Impact Assessment on expanding current exchange of information rules in the field of taxation to include crypto-assets and e-money. As limited information is available from…
Die Höhe der Abschreibung von Gebäuden ist – abhängig von der Zugehörigkeit zum Betriebs-
oder Privatvermögen – gesetzlich verankert.
Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen
werden.
Werden Abgaben vorsätzlich nicht bezahlt oder gemeldet, kommt es in der Regel zur Verurteilung
des Täters und damit zur Festsetzung von Geld- oder Freiheitsstrafen. Es droht aber auch der
automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.
Werden gemischt genutzte Wohnhäuser später verkauft, droht der Verlust der
Hauptwohnsitzbefreiung und eine erhebliche Steuermehrbelastung.