Neue Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023?
Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
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Um die dramatischen Preissteigerungen abzumildern, wurde die Abschaffung der kalten Progression mit 1.1.2023 beschlossen.
2023 werden die umsatzsteuerlichen Dreiecksgeschäftsregeln erweitert. Sie sind dann auch innerhalb eines Reihengeschäfts mit mehr als drei Unternehmern anwendbar.