Reisekosten bei Fortbildungen
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Mit 1.1.2019 wurde das Verfahrens zur Rückerstattung österreichischer Lohn-, Kapitalertrag- und sonstiger Abzugsteuern geändert. Ausländische Vergütungsempfänger haben nun vor Stellung eines Rückerstattungsantrags eine elektronische Voranmeldung durchzuführen.
Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.
Die Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung wurden von der Finanzverwaltung infolge der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) überarbeitet.
Ein Antrag auf Vorsteuererstattung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist möglich, sobald österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen und in den ausgestellten Rechnungen ausländische Vorsteuer ausgewiesen ist.
Spenden an bestimmte Einrichtungen sind betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.
Mit dem Einlangen in der Databox, dem elektronischen Briefkasten abrufbar über FinanzOnline, ist ein Schriftstück der Finanzverwaltung in den elektronischen Verfügungsbereich des Unternehmers gelangt.
Die Gründung einer GmbH ist ein mehrstufiger und zeitaufwändiger Akt. Seit dem 1.1.2019 besteht für den Unternehmer im Rahmen des Gründungsprozesses insoweit eine Erleichterung, als es nicht mehr zwingend notwendig ist, dass die Gründer bzw. Gesellschafter persönlich vor dem Notar erscheinen.
Keine Nebenleistung einer Beherbergung sollen diverse Spa-Leistungen oder die annähernd tägliche Benützung eines Golf- oder Tennisplatzes sein. Diese würden somit nicht dem ermäßigten 10%igen Umsatzsteuersatz unterliegen.
Der Verkauf mehrerer Wohnungen bedarf insbesondere aus steuerlicher Sicht einer sorgfältigen Planung.