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Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona

Neben den Bereichen Soforthilfe, Härtefallfonds, Corona Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen beinhaltet das Hilfspaket der Bundesregierung auch Steuerstundungen und Ratenzahlungen von zu entrichtenden Abgaben sowie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020.

Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei

Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.

Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte

Mit dem 3. Corona-Gesetz wurde sichergestellt, dass Ärzte, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben und dabei von der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz Gebrauch gemacht haben, bei Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie (im Jahr 2020) diesen begünstigten Hälftesteuersatz behalten können.

Aktuelles zum Corona-Kurzarbeits-Modell Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Aktuelles zum Corona-Kurzarbeits-Modell

Corona-Kurzarbeit ermöglicht die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit (bis auf 10 Prozent im Durchschnitt über den Gesamtzeitraum) und des Arbeitsentgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

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mag. renate otti