Informationen zum 5%-Umsatzsteuer-Satz
Das Finanzministerium beantwortete diverse Fragen zum zeitlich begrenzten 5 %-USt-Satz.
Das Finanzministerium beantwortete diverse Fragen zum zeitlich begrenzten 5 %-USt-Satz.
Im August 2020 wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert – durchwegs zum
Vorteil der betroffenen Steuerpflichtigen.
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des
Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht als
Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.