RÜCKERSTATTUNG DER VORSTEUER
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
[:de]Bislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht. Die Ausstellung… [:de]Betragsgrenze für Kleinbetrags-Rechnung[:]
Telekommunikationsdienstleistungen Rundfunkdienstleistungen und auf elektronischen Weg erbrachte Leistungen an Private bzw. Nichtunternehmer am Ort des Verbrauches sind umsatzsteuerpflichtig. Bis dahin waren diese Leistungen im Land des Sitzes des Leistungserbringers der… ONE STOP SHOP (OSS)