Kernpunkt ist eine Tarifsenkung in der Einkommensteuer, von der ab 2016 beinahe alle Steuerpflichtigen profitieren. Allerdings wird durch diese Steuersenkung zu einem großen Teil lediglich die „kalte Progression“ – also die schleichende, infationsbedingte Einkommensteuererhöhung der vergangenen Jahre – ausgeglichen.
Der Kinderfreibetrag wird ab 2016 verdoppelt, der gesplittete für beide Elternteile sogar noch stärker erhöht.
Manche Sonderausgaben werden abgeschafft, andere ab der Veranlagung 2016 automatisch berücksichtigt.
Bei den Verlustverwertungen und im Immobilienbereich hat sich einiges geändert; ebenso bei der Grunderwerbsteuer. Umsatzsteuersätze wurden erhöht und besonders im Baubereich werden die Schrauben der Betrugsbekämpfung nochmals angezogen. Belegerteilungs- und Belegentgegennahmepflicht sollen zudem einen Teil der Steuerreform gegenfinanzieren. Für zahlreiche Nutzer von Dienstwagen wird zudem der entlastende Effekt der Tarifreform teilweise wieder zunichte gemacht.
Wir haben einige besonders wichtige Punkte der Steuerreform für Sie aufbereitet, damit Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten können. Weiteres dazu folgt im Dezember. Wenn Sie zu einzelnen Punkten – auch jenen, die hier nicht behandelt werden – Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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