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[:de]Eckpunkte des österreichischen Digitalsteuerpakets mit 2020[:]

[:de]Eckpunkte des österreichischen Digitalsteuerpakets mit 2020[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Internationale Konzerne unterliegen im Bereich der digitalen Wirtschaft künftig einer österreichischen Digitalsteuer. Die Eckpunkte des am 3. April 2019 mit Ministerratsvortrag beschlossenen österreichischen Digitalsteuerpaketes, das mit 2020 gelten soll, sind:

  1. Digitalsteuer von 5 % auf Online-Werbung von Großkonzernen
  2. Aufzeichnungs- und Meldepflicht von Online-Vermittlungsplattformen für die Abgabenerhebung der vermittelten Umsätze
  3. Haftung der Online-Vermittlungsplattformen bei Sorgfaltspflichtverletzung für nicht versteuerte Umsätze
  4. Versandhandel-Plattformen werden Steuerschuldner für Online-Versandhandel aus Drittländern an PrivateEntfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr von Waren bis EUR 22 aus Drittländern
  5. Entfall der Lieferschwelle beim ig Versandhandel (bisher EUR 35.000) mit Sonderregeln für Kleinstunternehmer

Image © BillionPhotos.com – Fotolia.com[:]

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mag. renate otti