[:de]Internationale Konzerne unterliegen im Bereich der digitalen Wirtschaft künftig einer österreichischen Digitalsteuer. Die Eckpunkte des am 3. April 2019 mit Ministerratsvortrag beschlossenen österreichischen Digitalsteuerpaketes, das mit 2020 gelten soll, sind:
- Digitalsteuer von 5 % auf Online-Werbung von Großkonzernen
- Aufzeichnungs- und Meldepflicht von Online-Vermittlungsplattformen für die Abgabenerhebung der vermittelten Umsätze
- Haftung der Online-Vermittlungsplattformen bei Sorgfaltspflichtverletzung für nicht versteuerte Umsätze
- Versandhandel-Plattformen werden Steuerschuldner für Online-Versandhandel aus Drittländern an PrivateEntfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr von Waren bis EUR 22 aus Drittländern
- Entfall der Lieferschwelle beim ig Versandhandel (bisher EUR 35.000) mit Sonderregeln für Kleinstunternehmer
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