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Erhöhung der Umsatzsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

<!--:de-->Erhöhung der Umsatzsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Eine Anhebung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % soll u.a.

  • für Beherbergung (ab 1.4. oder 1.5.2016)
  • lebende Tiere
  • Saatgut
  • Pflanzen
  • kulturelle Dienstleistungen
  • Bäder und Museen

erfolgen.

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