Erhöhung der Umsatzsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16
Eine Anhebung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % soll u.a.
für Beherbergung (ab 1.4. oder 1.5.2016)
lebende Tiere
Saatgut
Pflanzen
kulturelle Dienstleistungen
Bäder und Museen
erfolgen.
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