Eine Anhebung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % soll u.a.
- für Beherbergung (ab 1.4. oder 1.5.2016)
- lebende Tiere
- Saatgut
- Pflanzen
- kulturelle Dienstleistungen
- Bäder und Museen
erfolgen.

Eine Anhebung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % soll u.a.
erfolgen.