[:de]Für die Ermittlung des Grundstückswertes zur Berechnung der Grunderwerbsteuer sieht der Gesetzgeber wahlweise drei Möglichkeiten vor.
Bei der Berechnung nach dem Pauschalwertmodel kann nun der Grundstückswert- Rechner auf https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/ genutzt werden. Neben der Grundfläche muss im Berechnungsprogramm auch der Bodenwert pro m2 eingegeben werden. Dieser ist auf dem aktuellen Einheitswertbescheid zu finden oder kann elektronisch über Finanz-Online angefordert werden.
Welche der drei Berechnungsmöglichkeiten zu einem grunderbsteueroptimalen Übertragungsvorgang führt, muss anhand der Umstände im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.
Wir beraten Sie dabei gerne!
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