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Lohnnebenkosten für Geschäftsführer ab 60 | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

<!--:de-->Lohnnebenkosten für Geschäftsführer ab 60 | Erster Überlick Steuerreform 2015/16<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bei Dienstnehmern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, entfallen die Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeítrag (DZ). Dies gilt nun auch für Geschäftsführer, die an der GmbH wesentlich beteiligt sind.

DB, DZ und Kommunalsteuer sind für Unternehmer oft eine finanzielle Belastung. Zu beachten ist daher das Einsparungspotenzial für Dienstnehmer, die das 60. Lebensjahrvollendet haben. Löhne und Gehälter, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der jenem Monat folgt, in dem der Dienstnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat, unterliegen nicht mehr dem DB und dem DZ.

Diese Erleichterung gilt nun auch für wesentlich beteiligte Geschäftsführer, die am Stammkapital der GmbH mit mehr als 25 % beteiligt sind.

Achtung: Kommunalsteuerpflicht besteht jedoch weiterhin sowohl für klassische Dienstnehmer als auch für Gesellschafter-Geschäftsführer!

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