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[:de]Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein[:]

[:de]Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Durch das Kapitalabfluss-Meldegesetz sind die österreichischen Kreditinstitute verpflichtet, spätestens bis 31. 12. 2016 Meldungen über Kapitalzuflüsse aus der Schweiz oder Liechtenstein in Höhe von zumindest € 50.000 auf österreichische Konten und Depots an die Finanz zu erstatten.

Diese Verpflichtung gilt für Zuflusszeiträume zwischen 1. 7. 2011 und 31. 12. 2012 aus der Schweiz bzw. zwischen 1. 1. 2012 und 31. 12. 2013 aus Liechtenstein. Die Meldepflicht betrifft nur österreichische Konten und Depots von natürlichen Personen und von liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten.

[Termin]

Image © reeel at fotolia.com

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mag. renate otti