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Plastic tax Verpackungsverordnung in Austria und die Folgen für Onlinehändler und Marketplaces ?

Plastic tax Verpackungsverordnung in Austria und die Folgen für Onlinehändler und Marketplaces ? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

In Österreich gibt es derzeit (Stand: Juli 2022) keine Plastiksteuer, wohl aber hat jeder Händler und so auch nicht österreichische Onlinehändler, die verpackte Waren an private Letztverbraucher in Österreich verkaufen die Verpflichtung seine Verpackung über ein Sammel- und Recylingsystem zu lizenzieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer Pauschallösung dafür.

Beginnend mit 1.1.2023 besteht für nicht in Österreich ansässige Onlinehändler die Verpflichtung einen Bevollmächtigten für die Lizenzierung seiner Verpackungen in Österreich zu benennen. Ebenso tritt mit 1.1.2023 (in Deutschland ab 1.7.2023) eine Marktplatzhaftung in Kraft wonach der Marktplatz vor dem Inverkehrsetzen von Waren sicherstellen muss, dass der Händler einen Systembeteiligungsvertrag mit einer Müllsammel- und Recyclingorganisation abgeschlossen hat, andernfalls der Händler von der Dienstleistung der Plattform auszuschließen ist.

Gerne übernehmen wir für Sie das Bevollmächtigtenservice in Österreich und zusammen mit unserem Partner, der European Recycling Plattform (ERP) Austria GmbH können Sie über uns auch den Systembeteiligungsvertrag nach der Verpackungsverordnung sowie nach dem Abfallwirtschaftsgesetz abschließen.
? Finden Sie hier die Vollmachtsvorlage

Bitte kontaktieren Sie uns unter office@tax-austria.at

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