Betriebe mit überwiegend Barumsätzen sollen ab einem jährlichen Nettoumsatz von € 15.000 ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Für jeden Geschäftsfall müsste dann künftig ein Beleg erteilt werden.
Die sogenannte „Kalte-Hände-Regel“ (für Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc.) soll hingegen weiterhin gelten, aber mit einem Nettoumsatz von € 30.000 begrenzt werden.