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Registrierkassenpflicht | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Betriebe mit überwiegend Barumsätzen sollen ab einem jährlichen Nettoumsatz von € 15.000 ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Für jeden Geschäftsfall müsste dann künftig ein Beleg erteilt werden.

Die sogenannte „Kalte-Hände-Regel“ (für Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc.) soll hingegen weiterhin gelten, aber mit einem Nettoumsatz von € 30.000 begrenzt werden.

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mag. renate otti