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[:de]Sachbezug bei Firmen-PKW[:]

[:de]Sachbezug bei Firmen-PKW[:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]In einem Verordnungsentwurf ist vorgesehen, dass der Sachbezug von Neufahrzeugen (Firmen-PKW) zukünftig max. 2 % vom Brutto-Kaufpreis betragen soll (bisher 1,5 %), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von € 960 pro Monat (bisher € 720) begrenzt ist. Allerdings soll es von dieser Grundregel Ausnahmen geben.

CO2-Ausstoß von bis zu 130 g/km

Bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 130 g/km bleibt der Sachbezug bei max. 1,5 % der Anschaffungskosten, wobei die CO2-Ausstoß-Menge jährlich bis 2020 abfallen soll.

Elektromotoren

Bei PKWs mit Elektromotoren soll kein Sachbezug anfallen. Zudem ist geplant, dass in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug zusteht.

Wenn die monatliche Nutzung für Privatfahrten maximal 500 km (jährlich 6.000 km) beträgt, ist ein Sachbezug im Ausmaß der Hälfte der oben angeführten Sachbezugswerte heranzuziehen. Der Höchstbetrag beträgt hierbei € 480 bzw. € 360.

Image courtesy of FreeDigitalPhotos.net – siehe Legal Information

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mag. renate otti