Steuerliche Behandlung von Antiquitäten
Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung
vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der
Betriebsausführung dienen.
Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung
vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der
Betriebsausführung dienen.
Wird ein Gebäude (etwa Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, etc.) erworben
und im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überlassen, so kann der
Wertverzehr, den das Gebäude durch die Nutzung erfährt, durch den Ansatz einer Absetzung
für
Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.
Die Abgrenzung, ob eine Verpachtung eines Gastronomiebetriebes vorliegt oder nur das
Betriebsgebäude vermietet wird, weil zuvor eine Betriebsaufgabe erfolgt ist, ist in der Praxis oft
schwierig, hat aber große steuerliche Auswirkungen.
Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien (z.B. Bürogebäude oder Kaufhäuser) empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche und (gesellschafts-)rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen.