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Arbeitnehmerveranlagung

Erweiterung des Familienbonus Plus Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Erweiterung des Familienbonus Plus

Wenn sich der Familienbonus Plus bei einem Antragsteller steuerlich gar nicht auswirken würde,
kann dieser, beginnend ab dem Kalenderjahr 2019, nachträglich darauf verzichten, damit sich der
Familienbonus Plus beim zweiten Antragsberechtigten bis zur Gänze auswirken kann.

Bezahlung von Strafen eines Dienstnehmers Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bezahlung von Strafen eines Dienstnehmers

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der EU verhängt werden, sind steuerlich sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer nicht abzugsfähig.

Spendenabzug im betrieblichen und privaten Bereich Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Spendenabzug im betrieblichen und privaten Bereich

Spenden an bestimmte Einrichtungen sind betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.

Der Familienbonus Plus Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Der Familienbonus Plus

Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu € 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.

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mag. renate otti