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Belege

Registrierkassenpflicht in der Arztpraxis Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Registrierkassenpflicht in der Arztpraxis

Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen und einen Nettoumsatz im Jahr von € 15.000 (davon Barumsätze € 7.500) überschreiten. Auch Einkünfte selbständiger Ärzte fallen unter die betrieblichen Einkunftsarten.

[:de]Bitte bloß kein Schwarzgeld![:] Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

[:de]Bitte bloß kein Schwarzgeld![:]

[:de]Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein… [:de]Bitte bloß kein Schwarzgeld![:]

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mag. renate otti