Umsatzsteuer: Verschärfungen bei Nachweispflichten ab 1.1.2020
Der Beschluss einiger Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission bringt signifikante Änderungen hinsichtlich der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Der Beschluss einiger Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission bringt signifikante Änderungen hinsichtlich der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Das Bundesfinanzgericht entschied kürzlich in einem Erkenntnis darüber, ob allfällige Mängel bei den anzuerkennenden Betriebsausgaben auch Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen rechtfertigt.
Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen und einen Nettoumsatz im Jahr von 15.000 (davon Barumsätze 7.500) überschreiten. Auch Einkünfte selbständiger Ärzte fallen unter die betrieblichen Einkunftsarten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Vereinen steuerliche Begünstigungen zu. So sind etwa „kleine Vereinsfeste“ von der Umsatzsteuerpflicht gänzlich und von der Körperschaftsteuer bis zu einem Gewinn in Höhe von 10.000 pro Jahr befreit.