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Bundesfinanzgericht

Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!

Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit
über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren
Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert
werden.

Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen

Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss
für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch
eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.

Private Grundstücksveräußerungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Private Grundstücksveräußerungen

Grundsätzlich unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken
der Einkommensteuerpflicht (Immobilienertragsteuer). In einigen Fällen ist die Veräußerung
von Liegenschaften jedoch von der Besteuerung ausgenommen, wobei dafür bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

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